Rechtsprechung
OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wohnungseigentumssache: Abwehrrechte der Wohnungseigentümer gegen bauliche Veränderungen bei Einräumung einer wirtschaftlichen Alleineigentümerstellung durch die Teilungserklärung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004; WEG § 13 § 14 § 15
Wirtschaftliche Gleichstellung der Wohnungseigentümer mit Alleineigentümer in Teilungserklärung einer Reihenhausanlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abwehrrecht bei Reihenhauseigentumseinheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschränkung von Wohnungseigentümerpflichten durch eine Teilungserklärung; Individualanspruch auf Farbangleichung der Fassade eines Reihenhauses; Auslegung einer Teilungserklärung mit der Bestimmung über die Gleichstellung der Eigentümer von Reihenhauseigentumseinheiten ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verschiedenfarbige Balkone bei Reihenhäusern nach WEG-Recht zulässig! (IMR 2008, 123)
Verfahrensgang
- AG München, 23.03.2007 - 484 UR II 1326/06
- LG München I, 19.12.2007 - 1 T 6330/07
- OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08
Papierfundstellen
- DNotZ 2008, 614
- ZMR 2008, 566
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08
Dabei kommt es nicht auf den Willen des Verfassers an, sondern, wie bei allen Grundbucheintragungen, allein auf den Wortlaut und Sinn, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1983, 73/78). - BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73
Beseitigungsanspruch hinsichtlich der im Grenzbereich vor den Garagen …
Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08
Eine Verletzung des ästhetischen Empfindens des Nachbarn begründet für sich allein in der Regel keinen Abwehranspruch (BGH NJW 1975, 170). - OLG München, 25.04.2007 - 32 Wx 137/06
Keine Nutzungsbeschränkung von Sondereigentum als Laden bei nicht …
Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08
b) Sowohl die Teilungserklärung als auch die Gemeinschaftsordnung sind vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen (BayObLGZ 1982, 1/4; Senatsentscheidung OLGReport München 2007, 462 ff.).
- BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume
Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08
b) Sowohl die Teilungserklärung als auch die Gemeinschaftsordnung sind vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen (BayObLGZ 1982, 1/4; Senatsentscheidung OLGReport München 2007, 462 ff.). - BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08
Dabei kommt es nicht auf den Willen des Verfassers an, sondern, wie bei allen Grundbucheintragungen, allein auf den Wortlaut und Sinn, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1983, 73/78). - OLG Hamburg, 12.02.2003 - 2 Wx 141/01
Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08
Dies wird auch dadurch bestätigt, dass nach der Teilungserklärung diese Regelung deshalb erfolgte, da eine Realteilung nicht möglich war (vgl. OLG Hamburg ZMR 2003, 445/446).
- OLG Hamm, 09.01.2009 - 15 Wx 142/08
Nutzungsbefugnis und Bauordnungsrecht
Dies ist in der Rechtsprechung für die Beurteilung der Zulässigkeit baulicher Veränderungen bereits anerkannt (BayObLG NZM 2001, 769; NZM 2001, 815; OLG München ZMR 2008, 566). - LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11
Wohnungseigentum: Anforderungen an die Vergemeinschaftung von …
Zu Recht weist die Klägerin auf die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwG, NVwZ 1990, 655; 1998, 954; 1989, 250) und der Zivilgerichte (BGH, NJW-RR 1991, 907, Bay-ObLG ZMR 2005, 212; NZM 2001, 769, ZWE 2000, 175; OLG München, ZMR 2008, 566) hin, nach welcher eventuelle Abwehrrechtsklagen gegen das Bauvorhaben eines Miteigentümers ausschließlich vor den WEG-Gerichten zu verfolgen sind.